Der Steuerklassen-Trick

So könnt ihr euer Elterngeld ganz legal erhöhen

Durch einen Wechsel der Steuerklasse vor der Geburt könnt ihr euch ein Riesenplus beim Elterngeld sichern. Einziges Manko: Der Trick funktioniert nur bei verheirateten Paaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften.

Schwangere berechnet ihr Elterngeld© istock/Rostislav_Sedlacek
Noch während der Schwangerschaft die Steuerklasse zu wechseln kann sich positiv auf das Elterngeld auswirken.

Elterngeld ist eine tolle Sache – nur wenige Länder greifen für Familien in der ersten Zeit nach der Geburt so tief in die Tasche. Wir erhalten es, damit wir ohne große finanzielle Sorgen unsere Kinder auf dieser Welt begrüßen und großziehen können. Trotzdem müssen viele Familien in der Elternzeit mit deutlich weniger Geld auskommen. Doch wer rechtzeitig vor der Geburt noch die Steuerklasse wechselt, kann sein Elterngeld ganz legal erhöhen – oft um mehrere Tausend Euro!

Elterngeld kurz erklärt

Jeder Elternteil erhält in der Regel 65 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens vom Staat. Wenn ihr vorher nichts verdient habt, bekommt ihr den Mindestbetrag von 300 Euro pro Monat. Niedrige Einkommen erhalten bis zu 100 Prozent Lohnersatz, hohe Einkommen müssen den Deckel von maximal 1.800 Euro pro Monat akzeptieren.

Das Basiselterngeld wird ab Geburt des Kindes bis zu zwölf Monate lang bezahlt. Wenn beide Partner Elterngeld für mindestens zwei Monate beantragen, dann erhöht sich der Anspruch auf insgesamt 14 Monate. Alleinerziehende können 14 Monate Elterngeld beziehen.

Außerdem gibt es noch das ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus, mit denen ihr eure Elternzeit noch flexibler gestalten könnt. Mehr Informationen dazu erhaltet ihr auf dem Familienportal des Bundesministeriums. Hier gibt es auch einen Elterngeldrechner.

Mit dem Steuerklassen-Trick mehr Elterngeld bekommen

Das Prinzip dahinter: Alles, was den Nettoverdienst vor der Geburt erhöht, hat einen positiven Einfluss auf das Elterngeld nach der Geburt. Werdende Eltern können die Höhe des Eltern­geldes also selbst beein­flussen, in dem sie die Steuerklassen wechseln. Denn die Steuerklasse hat Auswirkungen auf das Netto­gehalt, das man vom Arbeitgeber bekommt. Es gilt also: Der Elternteil, der nach der Geburt den Großteil des Elterngeldes bezieht, sollte also schon zu Beginn der Schwangerschaft in die günstigere Steuerklasse wechseln.

Achtung: Dieser Trick funktioniert leider nur bei verheirateten Paaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften!

Welche Steuerklassen gibt es?

Nur Verheiratete oder Partner in eingetragener Lebensgemeinschaft dürfen die Steuerklasse wechseln. Folgende Varianten gelten für Ehepaare:

  • Beide Partner sind in der gleichen Steuerklasse IV.
  • Einer der Partner wählt die Steuerklasse III, bei der weniger Steuern gezahlt werden müssen, und der andere die Steuerklasse V, bei der mehr Steuern gezahlt werden müssen. Dies ist günstiger, sofern ein Partner ca. 60 Prozent oder mehr zum Familieneinkommen beiträgt, denn so bekommt das Ehepaar möglichst viel Netto vom Brutto­gehalt.

Derjenige Eltern­teil, der nach der Geburt länger zu Hause bleibt und Eltern­geld beziehen wird, sollte also in die Steuerklasse III wechseln. Das gilt jedenfalls dann, wenn der- oder diejenige berufstätig ist und mehr als das Mindest­eltern­geld in Höhe von 300 Euro zu erwarten hat. Der andere Partner muss gleichzeitig in die Steuerklasse V wechseln und zahlt anteilig mehr Steuern - seine Nettoeinkünfte reduzieren sich also – erstmal! Denn mit der Steuererklärung erhaltet ihr die zu viel bezahlten Steuern wieder zurück und der steuerliche Nachteil wird wieder ausgeglichen. Das wiederum ist beim Eltern­geld nicht möglich.

Steuerklasse so früh wie möglich wechseln

Für die Berechnung des Elterngeldes wird die Steuerklasse herangezogen, die in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt hauptsächlich gültig war. Um einen positiven Effekt auf das Elterngeld zu erreichen, ist es also sinnvoll, mindestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes bzw. sieben Monate vor Beginn der Geburt (beim Vater) in der neuen Steuerklasse zu sein. Das heißt: sobald ihr einen positiven Schwangerschaftstest habt, solltet ihr die Steuerklasse wechseln!

Ein Rechenbeispiel

Lea ist verheiratet und verdient 2.700 Euro brutto monatlich. Sie ist in der Steuerklasse V und erhält monatlich ca. 1570 Euro Gehalt netto. In dieser Steuerklasse würde ihr Elterngeld ca. 939 Euro monatlich betragen. Sie möchte als Mutter länger in Elternzeit gehen und wechselt rechtzeitig in die Steuerklasse III. Somit bekommt sie vor der Geburt ein Nettogehalt von ca. 2.100 Euro netto und ein Elterngeld in Höhe von ca. 1.289 Euro. Das sind ganze 350 Euro mehr Elterngeld jeden Monat bzw. 4.200 Euro in zwölf Monaten.

Auch für Partner, die zuvor beide in der Steuerklasse IV waren, kann sich diese Rechnung lohnen.

Achtung bei Gutverdienern!

Wer vor der Geburt in der Steuerklasse V oder IV bereits mehr als 2.800 Euro netto im Monat verdient, bekommt nach der Geburt des Kindes das Eltern­geld-Maximum von 1.800 Euro pro Lebensmonat des Kindes ausgezahlt. Der Wechsel in die Steuerklasse III würde sich also nicht lohnen.

So wechselt ihr die Steuerklasse

Eure aktuelle Steuerklasse findet ihr auf eurer monatlichen Gehaltsabrechnung. Einen Wechsel der Steuerklasse könnt ihr zusammen mit eurem Partner beim Finanz­amt an eurem Wohn­ort beantragen. Der Steuerklassenwechsel wirkt ab dem Monat, der auf die Antragsstellung folgt.

Übrigens ist das alles legal! Das Bundes­sozialge­richt hat den Steuerklassen-Trick zum Zwecke der Eltern­geld­erhöhung im Jahr 2009 erlaubt.

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