
Vom Tanzverbot am Karfreitag hat wohl jeder schon mal gehört. Aber wusstet ihr, dass auch bestimmte Filme an diesem Feiertag nicht gezeigt werden dürfen? Insgesamt 700 Filme stehen auf der "schwarzen Liste" – darunter sind sogar einige Kinderfilme.
Der Grund: Karfreitag ist ein stiller Feiertag. Es darf also nicht getanzt werden, und auch Sportveranstaltungen sind nicht erlaubt. Und eben Filme, die "dem Charakter dieser Feiertage so sehr widersprechen, dass eine Verletzung des religiösen und sittlichen Empfindens zu befürchten ist". Aha.
Aber warum sind auch Kinderfilme darunter? Das liegt daran, dass die Macher eine gesonderte Feiertagsfreigabe beantragen müssen. Bei manchen Filmen wie "Heidi" wurde das nicht gemacht – und so landete auch dieser völlig harmlose Streifen auf der Liste.
Filmverbote sind teilweise veraltet
700 Filme klingt nach einer ganzen Menge, aber man muss wissen, dass die Verbotsliste schon vor Jahrzehnten erstellt wurde. Die Kriterien wurden inzwischen so weit gelockert, dass in den vergangenen Jahren nur wenige neue Filme auf die Liste kamen. Keine Sorge also: Paw Patrol und Peppa Wutz werden also sicher nicht Gefahr laufen, auch noch verbannt zu werden ...
Diese Kinderfilme sind an Karfreitag verboten:
- "Heidi in den Bergen" (1975)
- "Mary Poppins" (1964)
- "Max und Moritz" (1956)
- "Kalle Blomquist" (1953)
- "Lotta zieht um" (1993)
- "Die Brüder Löwenherz" (1977)
- "Louis der Spaghettikoch" (1966)
- "Käpt'n Blackbeard's Spuk-Kaschemme" (1968)
- "Didi Hallervorden – Alles im Eimer" (1981)
- "Durchs wilde Kurdistan" (1965)
Filmverbot an Karfreitag: Warum gibt es das?
Der Karfreitag gilt im Christentum als einer der wichtigsten Feiertage, da er an die Kreuzigung Jesu Christi und sein Leiden für die Menschheit erinnert. In vielen Ländern, darunter auch in Deutschland, gelten aus Respekt vor der religiösen Bedeutung dieses Tages besondere Gesetze, die unter anderem öffentliche Veranstaltungen und bestimmte Arten von Unterhaltung einschränken. So ist es beispielsweise in Deutschland üblich, dass am Karfreitag keine lauten Festivitäten stattfinden und Tanzveranstaltungen ganztägig verboten sind – außer in Bremen und Berlin, hier darf ab 21 Uhr wieder gefeiert werden. In vielen Bundesländern dürfen ebenfalls keine Sport-Ereignisse, Konzerte oder Zirkusse stattfinden. Auch Filme, die als nicht vereinbar mit dem ernsten Charakter des Tages angesehen werden, dürfen öffentlich nicht vorgeführt werden. Jedes Jahr vor Ostern sorgen die Regelungen für Diskussionen: Während die Kirche daran festhalten will, finden immer mehr Menschen die Auflagen als übergriffig und nicht mehr zeitgemäß.