
Was die Urlaubsplanung betrifft, haben Familien mit schulpflichtigen Kindern wirklich nicht das große Los gezogen: Die Zeiträume zum Verreisen stehen von vornherein fest und – logisch – Hotels, Fluggesellschaften und Co. verlangen in der hochfrequentierten Hauptsaison einen ordentlichen Aufpreis. Wie fies!
Wer unbedingt mit den Kids Urlaub machen möchte, sich die horrenden Preise aber einfach nicht leisten will oder kann, kommt vielleicht auf die Idee die Schulferien eeetwas auszudehnen: Immerhin kann der Flug wenige Tage VOR offiziellem Ferienbeginn zum Teil deutlich günstiger sein ...
Und auch, wenn während der regulären Schulzeit eine Familienfeier, eine Hochzeit oder der runde Geburtstag vom Opa gefeiert werden soll, fragen sich Eltern: Kann man Kinder außerhalb der Ferien von der Schule beurlauben?
Gründe für eine Beurlaubung von der Schule
Grundsätzlich gilt in Deutschland die Schulpflicht – darin sind außerplanmäßige "Ferien", auch wenn es nur ein paar Tage sind, erst einmal nicht vorhergesehen. Einige Ausnahmen machen allerdings eine Beurlaubung möglich. Als Faustregel hierfür gilt, dass nur Gründe zulässig sind, auf die das Kind oder die Eltern keinen Einfluss haben. Eine Reise beispielsweise wäre somit KEIN Grund für eine (frühzeitige) Freistellung.
Mögliche Gründe für eine Beurlaubung KÖNNEN hingegen sein:
- ein Kuraufenthalt
- aktive Teilnahme des Kindes an einem Sportwettkampf
- eine ehrenamtliche Tätigkeit
- die Teilnahme an einem Schüleraustausch
- religiöse Feiertage (zum Beispiel für Familien jüdischen oder muslimischen Glaubens)
- ein Wohnungswechsel (für den Umzug)
- ein Todesfall oder schwerer Krankheitsfall in der Familie
- Familienfeiern: zum Beispiel die Hochzeit naher Angehöriger oder eine Beerdigung
In den Einzelfällen obliegt dem Lehrpersonal beziehungsweise der Schulleitung die Entscheidungsfreiheit: Zum Beispiel, wenn es darum geht, ob mit "Familienfeier" auch ein runder Geburtstag gemeint sein kann. Viele Schulen geben auf ihrer Website bereits Auskunft dazu, wie Freistellungen vom Unterricht gehandhabt werden. Einige weisen hier auch explizit darauf hin, dass eine Beurlaubung unmittelbar vor oder nach Schulferien prinzipiell ausgeschlossen ist. Zusätzlich werden die Regelungen für eine Beurlaubung schulpflichtiger Kinder im Detail in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Grundsätzlich sind sowohl die Schulen, als auch die festgelegten Regelungen in den Landesgesetzen – vor allem was "familiäre Gründe" angeht, eher zurückhaltend formuliert. Möglicherweise, weil ein allgemeines Anrecht auf Beurlaubung nicht eingeräumt werden soll, damit es keine Nachahmungseffekte gibt.
Es gibt grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf eine Freistellung oder Beurlaubung von der Schule – ihr seid also auf den guten Willen der Lehrer bzw. Schulleitung angewiesen!
Überblick über das Landesrecht der Bundesländer
Wenn ihr eine Beurlaubung bei der Schule eures Kindes beantragen wollt, solltet ihr ein paar Dinge beachten. Was genau, lest ihr hier:
Antrag auf Schulbefreiiung: So geht's
Den Antrag für eine Freistellung von der Schule muss mindestens ein Erziehungsberechtigter stellen. Soll euer Kind ein bis zwei (in manchen Bundesländer bis zu drei) Tage beurlaubt werden, könnt ihr das Schreiben direkt an die Klassenlehrkraft schicken, geht es um eine längere Zeit, richtet ihr euer Anliegen direkt an die Schulleitung. Ihr müsst eure Bitte schriftlich formulieren und einreichen, am besten per Mail, so bleibt alles nachvollziehbar. Im Antrag, den ihr rechtzeitig einreicht (bei planbaren Anlässen je nach Bundesland und Schulverordnung mindestens zwei bis vier Wochen im Voraus), sollten folgende Informationen enthalten sein:
- aktuelles Datum
- Name eures Kindes
- genaue Daten, von wann bis wann euer Kind beurlaubt werden soll
- genauer Begründung, warum euer Kind freigestellt werden soll
- Unterschrift
Am besten bittet ihr darum, dass die Lehrkraft oder Schulleitung euch schriftlich antwortet. Hebt die Genehmigung gut auf. So könnt ihr auch im Nachhinein belegen (zum Beispiel am Flughafen), dass ihr alle Formalien eingehalten habt.
Tipp: Auch wenn ihr euer Kind "nur" für ein oder zwei Tage von der Schule freistellen lassen wollt, kommt es gut an, wenn ihr in eurem Antrag gleich darauf hinweist, dass ihr die versäumten Lerninhalte eigenständig mit eurem Kind aufarbeitet – und dies dann auch wirklich macht. Ihr könnt die Lehrkraft in eurem Antrag gleich darum bitten, euch rechtzeitig mitzuteilen, was genau ihr mit eurem Kind nachholen sollt. In manchen Bundesländern wird die Beurlaubung laut Landesgesetzgebung explizit davon abhängig gemacht, dass der versäumte Unterricht aufgeholt werden muss.
Sabbatical mit schulpflichtigem Kind?
Wenn ihr eine Auszeit plant, die über ein paar Wochen hinausgeht, kann es sein, dass die Schulbehörde selbst für euren Antrag zuständig ist. Dennoch sollte euer erster Gang zum Klassenlehrer (und ggf. der Schulleitung) führen. Die Lehrkräfte, die euer Kind täglich betreuen, können am besten einschätzen, wie euer Kind eine solche "Auszeit" von der Schule wohl verträgt. Argumente, wie das Erkunden der Welt, anderer Kulturen und Menschen und neue Spracherfahrungen – quasi ein persönlicher Lehrauftrag – können gute Argumente sein, um die Lehrer zu überzeugen. Sind diese euch und eurem Vorhaben wohlbesonnen, könnt ihr besprechen, ob ihr euer Kind während der Reise selbst unterrichten wollt, oder euer Kind nach der Rückkehr eine Klasse wiederholen soll. Dem Antrag bei der Schulbehörde entgeht ihr so nicht, aber mit dem Rückenwind der Schule wird dieser wohl eher genehmigt.
Auch hier gilt: Es gibt keinen Anspruch, lehnt die Schule oder die Behörde die Freistellung ab, müsst ihr euch damit abfinden – oder einen Schulwechsel in Betracht ziehen.
Eine weitere Alternative wäre, die Kinder für den Zeitraum der Reise in Deutschland abzumelden, damit entfällt auch die Schulpflicht. Allerdings ist hier Vorsicht geboten: Unter anderem bedeutet das nämlich auch, dass ihr kein Kindergeld mehr bekommt und euer Kind nicht mehr krankenversichert ist! Zudem spielt eine Rolle, ob in eurem Zielland eine Schulpflicht gilt – informiert euch dazu rechtzeitig bei der jeweiligen Botschaft. Soll euer Kind im Ausland zur Schule gehen, lohnt es sich die Schulkosten vorher zu checken!
Online-Schulen sind in Deutschland übrigens (noch) nicht als gleichwertig zum Präsenzunterricht anerkannt: genau genommen muss also auch hier die Schulpflicht vorher ausgesetzt worden sein.
Droht Eltern ein Bußgeld, wenn man seine Kinder eigenständig "beurlaubt"?
Vorallem rund um die Sommerferien kursieren in der Presse immer wieder Stories, die von zum Teil vierstelligen Geldstrafen berichten, weil Eltern ihre Kinder eigenständig von der Schule "beurlaubt" haben. Doch was ist dran?
Tatsächlich kann unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht eine Verwarnung, oder aber auch eine Geldstrafe vom Amt nach sich ziehen: Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit, weil die Eltern ihrer Pflicht nicht nachkommen, dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder die Schule besuchen. Wie hoch die Strafe ausfällt, ist von Land zu Land unterschiedlich: zwischen 50 und 150 Euro PRO FEHLTAG sind möglich! (Abhängig auch von der Dauer des Fernbleiben vom Unterricht, davon ob man "Erst-" oder "Wiederholungstäter" ist und, ob man ein oder mehrere Kinder von der Schule "beurlaubt".) Wer erwischt wird, kann den "billigen" Flug also schnell bereuen ... Vor allem rund um längere Ferien hält die Polizei an den Flughäfen übrigens immer wieder gezielt nach Familien mit Kindern im Schulalter Ausschau. Ohne gültige Beurlaubung kann das Personal dann übrigens sogar die Ausreise des Kindes verhindern.
Krankmeldung statt Schul-Beurlaubung
Wer keine Freistellung genehmigt bekommt, oder es gar nicht erst auf den guten Willen der Schulleitung ankommen lassen will, kommt vielleicht auf den Gedanken, sein Kind krank zu melden. Auch das ist allerdings nicht die beste Idee: Wer erwischt wird kann sich auch hier auf Bußgelder in drei- bis vierstelliger Höhe einstellen. Unmittelbar vor oder nach den Ferien gilt in vielen Schulen prinzipiell Attestpflicht bei einer Krankmeldung.