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"Ich habe Fenchelhonig gekauft. Unter den Gegenanzeigen steht folgender Text: Wegen der nicht ausreichend vorliegenden Untersuchungen zur Dosierung soll dieses Arzneimittel bei Säuglingen unter einem Jahr nicht angewendet werden. Fenchelzubereitungen sollen nicht in der Schwangerschaft angewendet werden. Ich bin in der 18. Woche schwanger. Was soll ich von diesem Text halten, da doch sonst Fenchel empfohlen wird? Warum darf während der Schwangerschaft kein Fenchelhonig genommen werden?"
Antwort: Fenchel wirkt in höherer Dosis erregend auf die glatte Muskulatur der Gebärmutter. Er darf deshalb wegen der erhöhten Gefahr eines Abortes in der Schwangerschaft nicht angewendet werden. Dies gilt nicht für Teeaufgüsse und Zubereitungen mit niedriger Dosierung. Fenchelhonig enthält zwar wenig Fenchelöl, aber die Zusammensetzung der im Handel befindlichen Zubereitungen schwankt; um jedes Risiko auszuschliessen, sollte daher auf die Anwendung verzichtet werden.
Nach Ansicht der Herstellerfirma reicht der in dem von Ihnen gekaufte Produkt enthaltene Gehalt an Fenchelöl wohl aus, um eine potentielle Gefahr in der Schwangerschaft darzustellen. Er rät daher von einer Einnahme während der Schwangerschaft ab. Fencheltee ist in der Schwangerschaft weiterhin erlaubt und bei bestimmten Beschwerden sehr sinnvoll.
Ute Lichte, Pharmazeutin