Eine schwangere Frau auf einer Silvester-Party© Pexels/Karolina Grabowska
Anstoßen ja, trinken nein! Alkohol ist in der Schwangerschaft ein absolutes No-go! 

Lisa freut sich auf die Party, zu der sie eingeladen hat. Alles steht bereit, die Gäste können kommen. Wenn es da nicht ein kleines Problem gäbe. Lisa ist in der 8. Woche schwanger und will es noch niemandem verraten. Jetzt fragt sie sich: Darf ich "zur Tarnung" mit anstoßen und mal ein Schlückchen Sekt trinken?

Bitte kein Glas Sekt oder anderen Alkohol in der Schwangerschaft!

Ute Höfer, freiberufliche Hebamme und Ernährungsberaterin, rät: "Nein, auf keinen Fall. Schon kleine Mengen Alkohol in der Schwangerschaft können dem Baby schaden. Wenn die werdende Mama fürchtet, dass ihr Verzicht den anderen auffällt, kann sie zu alkoholfreiem Sekt greifen. Aber bitte genau auf das Etikett schauen: Es gibt Sorten, die überhaupt keinen Alkohol enthalten (meist gekennzeichnet mit 0,0 %). Der sogenannte alkoholfreie Sekt enthält immer noch zwischen 0,2 und 0,5 Prozent Restalkohol. Die gleiche Menge steckt aber zum Beispiel auch in unvergorenen Fruchtsäften oder Sauerkraut. Normaler Schaumwein dagegen hat einen Alkoholwert von mindestens 10 Volumenprozent. Am besten bietet Lisa einfach die alkoholfreie Variante für Autofahrer zusätzlich an, dann fällt es sicher keinem auf, wenn sie auch ein Gläschen davon trinkt."

Alkohol schadet dem Ungeborenen

Finger weg von Alkohol und Zigaretten in der Schwangerschaft. Beides kann dazu führen, dass das Kind schon im Mutterleib erkrankt und nicht richtig wächst. Laut Bundesregierung kommen jährlich um die 20.000 Neugeborene in Deutschland mit Alkoholschäden zur Welt. Der Fachbegriff dafür lautet "Fetale Alkoholspektrumstörung" (FASD). Was das genau bedeutet, lest ihr im Infokasten:

Fetale Alkoholspektrumstörung – Definition

"Alkoholkonsum in der Schwangerschaft führt nicht nur zu Wachstumsminderung und Gesichtsauffälligkeiten, sondern auch zu Verhaltensstörungen, beeinträchtigten Alltagskompetenzen, kognitiven Defiziten und Teilleistungsstörungen sowie zu zahlreichen körperlichen Erkrankungen des Kindes."

Verständlicher ausgedrückt: Die Kinder können kleinwüchsig und entwicklungsverzögert sein und Lern- und Konzentrationsschwierigkeiten haben. Auch Fehlbildungen im Gesicht sind möglich.

Quelle: Bundesgesundheitsministerium