Junge Eltern mit Baby besprechen das Thema Finanzen.© iStock/Arsenii Palivoda
Können Eltern Arbeitslosengeld nach der Elternzeit beantragen?

Arbeitslosengeld direkt nach der Elternzeit?

Die Elternzeit ist eine gesetzliche Regelung, die es euch ermöglicht, sich beruflich zu pausieren, um sich um ihr neugeborenes oder adoptiertes Kind zu kümmern. Sie ist für frisch gebackene Eltern eine sehr wichtige und besondere Phase, in der es auch darum geht, sich an das neue Familienleben zu gewöhnen und sich, falls möglich, ausreichend zu erholen.

Während dieser Zeit erhalten Eltern Elterngeld als finanzielle Unterstützung. Es gibt die Möglichkeit, die Elternzeit flexibel zu gestalten. Achtung: Die Rückkehr zum Arbeitsplatz ist gesetzlich geschützt! Es ist allerdings wichtig, sich rechtzeitig beim Arbeitgeber abzumelden und den eigenen Anspruch auf Elterngeld gründlich zu prüfen. Informationen dazu findet ihr weiter unten.

Doch wie es nach der Elternzeit beruflich weitergeht, ist nicht immer gewiss. Für viele ist dies ganz klar: Zurück in den alten Job! Doch was ist, wenn Mama oder Papa arbeitslos oder -suchend sind? Ist es möglich, direkt nach der Elternzeit Arbeitslosengeld zu beantragen und zu beziehen? Wir geben euch in diesem Artikel alle Infos, die ihr zu diesem wichtigen Thema braucht.

Kann ich nach der Elternzeit Arbeitslosengeld beantragen?

Zunächst einmal gilt: Wenn ihr nach der Elternzeit noch nicht arbeiten gehen könnt, ist es absolut möglich Arbeitslosengeld zu beantragen. Dies gilt, wenn ihr offiziell und ordnungsgemäß als arbeitslos gemeldet seid und die geforderten Voraussetzungen erfüllt. 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Nun, für den Bezug von ALG I ist es wichtig, dass ihr in den zwei Jahren vor Beginn der Elternzeit an mindestens 150 Tagen Arbeitsentgelt erhalten habt. Diese Zeit wird als Anwartschaft bezeichnet. Die Höhe des Arbeitslosengeldes (ALG I) richtet sich dann in der Regel nach dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt vor der Elternzeit – meist 67 % des letzten Nettoverdienstes. 

Übrigens: Die Elternzeit wird bis zu drei Jahre lang als Anwartschaft für den Bezug von ALG I angerechnet. Dies gilt ebenso, wenn ihr in dieser Zeit keine Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einzahlt. Aber: Diese Regelung gilt nur bis zum dritten Geburtstag eures Kindes.

Was, wenn diese Bedingungen nicht erfüllt werden?

Falls diese Bedingung nicht erfüllt ist, wird ein fiktives Arbeitsentgelt basierend auf eurer persönlichen Qualifikation als Berechnungsgrundlage herangezogen. In jedem Fall ist es ratsam, sich frühzeitig beim Arbeitsamt zu melden und die individuelle Situation zu besprechen, um die für euch persönlich bestmögliche Unterstützung zu erhalten.

Bürgergeld statt ALG I

Habt ihr grundsätzlich keinen Anspruch auf ALG I nach der Elternzeit, so ist es möglich, Bürgergeld zu beantragen. Dies löste zum 01.01.2023 das ehemalige ALG II (auch Hartz IV) ab. Damit dies greift, zählt jedoch auch euer Gesamtvermögen sowie euer Haushaltseinkommen als Berechnungsgrundlage. 

Zudem sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: 

  • Ihr seid erwerbsfähig und leistungsberechtigt.
  • Ihr könnt mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten. 
  • Ihr seid mindestens 15 Jahre alt
  • Ihr lebt in Deutschland
  • Ihr oder Mitglieder eurer Bedarfsgemeinschaft seid hilfebedürftig.

Wann muss ich mich nach der Elternzeit arbeitslos melden?

Es ist wichtig, sich drei Monate vor dem Ende des Elterngeldbezugs beim Arbeitsamt arbeitslos oder -suchend zu melden, um mögliche Fristen einzuhalten und ausreichend Zeit für mögliche Forderungen und Nachfragen zu haben. Hier solltet ihr euch natürlich als arbeitsvermittelbar erklären. 

Wie möchtet ihr weitermachen?

Ebenso wichtig ist es für euch persönlich, dass ihr euch Gedanken darüber macht, wie es beruflich und perspektivisch weitergehen soll. Möchtet ihr wieder voll durchstarten, sobald sich eine spannende neue Möglichkeit ergibt? Wollt ihr beruflich lieber etwas kürzertreten und beispielsweise in Teilzeit arbeiten? Auch Weiterbildung kann eine tolle Option sein, um euch selbst zu entwickeln und neue Perspektiven zu schaffen. Wir wünschen euch für euren beruflichen und privaten Weg nur das Beste!

Tipps für weitere finanzielle Entlastungen

Um mit Blick auf die Elternzeit – und die Phase danach – bestmöglich frei von finanziellen Sorgen zu sein, gibt es ein paar Dinge, die ihr beachten solltet: Vergewissert euch zunächst, dass ihr rechtzeitig Kindergeld beantragt. Wichtig: Dies kann rückwirkend nur bis zu 6 Monaten geschehen. Prüft zudem einen möglichen Bezug von Wohngeld, einen eventuellen Bedarf für einen Unterhaltsvorschuss oder Kindesunterhalt – dies gilt für Alleinerziehende. 

Habt außerdem das Thema Kinderzuschlag im Blick. Bei geringen Einkommen könnt ihr nämlich auch hier Anspruch anmelden. Bei möglichen gesundheitlichen Problemen nach der Schwangerschaft gibt es auch eine finanzielle Förderung für eine Haushaltshilfe. Auch dies könnt ihr prüfen lassen. Ihr merkt, es gibt einige Möglichkeiten, während der Schwangerschaft und danach für finanzielle Sicherheit zu sorgen. Weitere Informationen erhaltet ihr stets bei den zuständigen Behörden.

Noch kurz zum Thema Elterngeld

Zum Abschluss noch einmal zum wichtigen Thema Elterngeld: Als Elterngeld wird eine staatliche Zahlung bezeichnet, die Mütter und Väter unterstützt, die nach der Geburt ihres Kindes weniger oder gar nicht arbeiten möchten. Diese Zahlung variiert zwischen 300 und 1.800 Euro monatlich und hat drei Varianten: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus. Die Höhe hängt vom bisherigen Netto-Einkommen ab. Das Basiselterngeld wird für 12 Monate (oder bis zu 14 Monate bei geteilter Betreuung) gezahlt, während ElterngeldPlus eine längere Auszahlung ermöglicht, aber monatlich weniger. 

Der Partnerschaftsbonus ermöglicht eine zusätzliche Verlängerung um bis zu vier Monate, wenn beide Eltern sich die Kinderbetreuung teilen. Ihr könnt euren Anspruch prüfen und Elterngeld bei der für euch zuständigen Bezirksbehörde beantragen. Tipp: Informiert euch früh über eure Möglichkeiten, um finanzieller Hinsicht bestmöglich planen zu können.