
Was ist der Kinderzuschlag?
Den Kinderzuschlag bekommen einige Eltern zusätzlich zum Kindergeld, ihr müsst ihn aber extra beantragen. Er beträgt derzeit je nach Einkommen bis zu 229 Euro im Monat pro Kind. Ab Januar 2023 wird der Kinderzuschlag auf 250 Euro erhöht, um die Auswirkungen der Inflation für Familien mit geringem Einkommen etwas abzumildern.
Wenn ihr mehr verdient, als ihr zur Deckung eures eigenen Bedarfs braucht, wird das auf den Kinderzuschlag angerechnet und er fällt geringer aus (oder ihr habt keinen Anspruch). Auch das Einkommen der Kinder, wie Unterhaltszahlungen, wird angerechnet, aber nicht eins zu eins, sondern anteilig.
Woher weiß ich, ob ich Anspruch auf Kinderzuschlag habe?
Der Kinderzuschlag steht einigen Familien zusätzlich zum Kindergeld zu. Ihr könntet euer Kindergeld damit also quasi verdoppeln. Anspruch auf Kinderzuschlag habt ihr, wenn
- euer Kind in eurem Haushalt lebt, unter 25 Jahre alt und unverheiratet ist.
- ihr Kindergeld für euer Kind bekommt.
- euer Einkommen die Mindesteinkommensgrenze von 900 Euro brutto (pro Elternpaar) oder 600 Euro brutto (pro Alleinerziehende/r) erreicht (ohne Wohngeld und Kindergeld, aber inklusive Arbeitslosen- oder Krankengeld).
- euer anzurechnendes Einkommen dabei aber nicht so hoch ist, dass sich der Kinderzuschlag auf null reduziert.
- ihr mit eurem Einkommen, Kindergeld und ggf. Wohngeld plus Kinderzuschlag den Bedarf eurer Familie decken könnt, der Kinderzuschlag also dabei hilft, dass es funktioniert.
Übrigens: Wer Anspruch auf Kinderzuschlag und/oder Wohngeld hat, kann für die Kinder kostenloses Essen in Kita oder Schule oder ein Schulbedarfspaket in Höhe von 156 Euro pro Kind pro Schuljahr bekommen und sich von den Kitagebühren befreien lassen. Hier findet ihr mehr Infos zu den sogenannten Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Kinderzuschlag-Rechner
Ob ihr Anspruch auf Kinderzuschlag habt und sich daher ein Antrag für euch lohnt, könnt ihr auf der folgenden Seite kostenlos berechnen lassen:
Der Rechner berechnet nicht die Höhe des Kinderzuschlags, sondern nur, ob ihr überhaupt Anspruch habt.
Kinderzuschlag – Antrag und Formular
Den Kinderzuschlag könnt ihr schriftlich per Post/Fax oder online auf der Seite der Familienkasse beantragen.
Hier findet ihr den Antrag auf Kinderzuschlag zum Download.
Wann wird der Kinderzuschlag ausgezahlt?
Der Kinderzuschlag wird euch mit dem Kindergeld zusammen ausgezahlt. Die Auszahlungstermine des Kindergeldes findet ihr hier.