
Bei der Namenswahl leben sich manche Eltern besonders kreativ aus – und werden dann vom Standesamt in ihre Schranken gewiesen. Allzu ausgefallene Vornamen werden dort nämlich geprüft und gegebenenfalls abgelehnt. So kann es passieren, dass der Wunschnamen letztlich doch nicht in der Geburtsurkunde eingetragen werden darf.
Diese Erfahrung machten in der Vergangenheit auch mehrfach deutsche Paare, die ihrem Kind den Vornamen Luzifer geben wollten. Die deutschen Behörden haben die Möglichkeit, Namen zu verbieten, wenn sie der Meinung sind, dass diese dem Kindeswohl schaden könnten. Da Luzifer im christlichen Glauben mit dem Teufel assoziiert wird, wird angenommen, dass der Name zu Hänseleien und Diskriminierung führen könnte. Aus dem gleichen Grund sind hierzulande auch Namen wie Judas oder Satan verboten. Durch diese Namen sei das Wohl des Kindes gefährdet. Manche der Eltern wichen dann auf den Namen Lucian aus.
Erlaubt, aber nicht empfohlen
Der Name Luzifer ist lateinischen Ursprungs und bedeutet auch Lichtbringer oder Morgenstern. Und diese positive Bedeutung ist wohl der Grund, weshalb der Name in anderen Ländern durchaus erlaubt ist. So werden in den USA jedes Jahr mehrere hundert Kinder geboren, die den Namen Luzifer (oder in der englischen Schreibweise: Lucifer) tragen. Seit 2015 verzeichnet der Name dort jährlich steigende Beliebtheit.
Dass der Vorname in Amerika zulässig ist, liegt wohl an den dortigen liberaleren Regeln zur Namensgebung. Die Gesetze unterscheiden sich zwar von Staat zu Staat, dennoch haben Eltern grundsätzlich große Freiheiten bei der Namenswahl. Einige Vornamen sind jedoch auch dort verboten, wie zum Beispiel Jesus Christus, Adolf Hitler oder Santa Claus.
Ob es eine gute Idee ist, sein Kind Luzifer zu nennen, auch wenn es erlaubt ist, bleibt eine andere Frage. Die "American Name Society", eine Organisation, die sich mit Namensforschung befasst, rät Eltern zumindest davon ab, ihren Kindern Namen zu geben.