
Das Jahr 2025 bringt wichtige Änderungen im Bereich des Kindergeldes und des Unterhalts mit sich. Sowohl der Kinderfreibetrag als auch das Kindergeld steigen (leicht), während gleichzeitig die Einkommensgrenzen für das Elterngeld gesenkt werden. Zudem gibt es Anpassungen beim Mindestunterhalt für Kinder. Hier sind die wichtigsten Neuerungen im Überblick.
Erhöhung des Kindergeldes
Der steuerliche Kinderfreibetrag wird um 60 Euro angehoben, von 9.540 Euro auf 9.600 Euro pro Kind. Zudem ist eine Erhöhung des Kindergeldes geplant: Familien sollen künftig für jedes Kind 255 Euro monatlich erhalten – das sind 5 Euro mehr als bisher.
Für Familien, die von Armut betroffen sind oder ein geringes Einkommen haben, wird der Kinder-Sofortzuschlag ebenfalls angehoben. Dieser steigt um 5 Euro auf insgesamt 25 Euro pro Kind und Monat.
Anpassung der Einkommensgrenze für Elterngeld
Ab dem 1. April 2025 wird die Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld gesenkt. Nur Paare und Alleinerziehende mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 175.000 Euro werden Anspruch auf Elterngeld haben. Die bisherige Grenze liegt bei 200.000 Euro. Wer diese Einkommensgrenze überschreitet, hat keinen Anspruch auf die Leistung.
Minimaler Anstieg des Mindestunterhalts für Kinder
Ab dem 1. Januar 2025 wird der monatliche Mindestunterhalt für minderjährige Kinder in allen Altersgruppen nur geringfügig angehoben. Für Kinder bis fünf Jahre erhöht sich der Betrag von 480 auf 482 Euro. Bei Kindern im Alter von sechs bis elf Jahren steigt der Unterhalt von 551 auf 554 Euro. Für Kinder von 12 bis 17 Jahren wird der Unterhalt von 645 auf 649 Euro angehoben. Volljährige Kinder erhalten künftig 693 Euro statt 689 Euro. Der Bedarfssatz für Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, wird hingegen höher ausfallen: Sie erhalten nun 990 Euro statt 930 Euro.