Mehr Geld für Trennungskinder

Düsseldorfer Tabelle: Ab 2023 gibt's mehr Unterhalt fürs Kind

Trennungskinder sollen im Jahr 2023 mehr Unterhalt als bisher bekommen. Das geht aus der sogenannten Düsseldorfer Tabelle hervor. Wie hoch der Unterhalt je nach Einkommensklasse 2023 ausfallen soll, lest ihr hier. 

Unterhalt Kind© iStock/Zhanna Danilova
Mehr Unterhalt soll es 2023 für Kinder geben, deren Eltern getrennt sind. Ein Blick in die Düsseldorfer Tabelle. 

Jährlich legen die Oberlandesgerichte gemeinsam eine Summe fest, die getrennte Eltern für ihr nicht bei ihnen lebendes Kind zahlen müssen. Hierbei handelt es sich um eine Richtlinie, nicht um ein Gesetz. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht gibt diese Richtlinie stellvertretend für alle Oberlandesgerichte heraus, daher ist sie vor allem unter dem Begriff "Düsseldorfer Tabelle" bekannt. 

Vorgesehener Unterhalt pro Kind laut Düsseldorfer Tabelle 2023

Die Summe des Unterhalts, die der Elternteil, der sich nicht hauptsächlich um die Kinder kümmert, zahlen sollte, ist abhängig vom Einkommen. 

Ab dem 1. Januar 2023 steigt der Mindestunterhalt für Kinder bis fünf Jahre im Vergleich zum Vorjahr (2022) um 41 Euro. Er beträgt dann insgesamt 437 Euro. Diese Zahlen beziehen sich auf ein monatliches Nettoeinkommen bis 1.900 Euro. Für Kinder von sechs bis elf Jahre gibt es ab Januar 2023 dann 502 Euro, das sind 47 Euro mehr als bislang. Kinder zwischen zwölf und 17 Jahren bekommen 55 Euro mehr, das sind dann insgesamt 588 Euro.

Hier ein beispielhafter Überblick über die Unterhaltsbeträge anderer Einkommensgruppen: 

  • 1.901 bis 2.300 Euro: 459 / 528 / 618 / 660 Euro (Altersgruppen 0 bis 5 / 6 bis 11 / 12 bis 17 / 18+ Jahre)
  • 2.301 bis 2.700 Euro: 481 / 553 / 647 / 691
  • 2.701 bis 3.100 Euro: 503 / 578 / 677 / 723
  • 3.101 bis 3.500 Euro: 525 / 603 / 706 / 754
  • 3.501 bis 3.900 Euro: 560 / 643 / 753 / 804
  • 3.901 bis 4.300 Euro: 595 / 683 / 800 / 855
  • 4.301 bis 4.700 Euro: 630 / 723 / 847 / 905
  • ...
  • 5.101 bis 5.500 Euro: 700 / 804 / 941 / 1.005
  • ...
  • 9.501 bis 11.000 Euro: 874 / 1.004 / 1.176 / 1.256

Die gesamte Düsseldorfer Tabelle 2023

Die komplette Düsseldorfer Tabelle und alle weiteren Infos zu den Unterhaltszahlungen 2023 findet ihr unter diesem Link.

Kindergeld wird auf Unterhalt angerechnet

Achtung: Da in der Regel die Hälfte des Kindergeldes auf den Unterhalt angerechnet wird, verringern sich die oben genannten Zahlen um diesen Betrag. Das Kindergeld beträgt ab 2023 einheitlich für alle Kinder 250 Euro monatlich. So werden dementsprechend die Hälfte, also 125 Euro, von den oben aufgeführten Unterhaltszahlungen abgezogen. 

Ganz so einfach ist die Unterhaltsberechnung aber noch immer nicht. Denn es gibt auch noch den sogenannten Bedarfskontrollbetrag. Dieser ist ebenfalls einkommensabhängig und soll dafür sorgen, dass der Unterhaltspflichtige gegenüber dem Unterhaltsempfänger nicht finanziell benachteiligt wird. 

Zudem soll auch der Eigenbedarf bzw. Selbstbehalt des Unterhaltszahlenden berücksichtigt werden.

Mehr zum Thema Trennung mit Kindern lest ihr in den folgenden Artikeln: 

Lade weitere Inhalte ...