
Jährlich legen die Oberlandesgerichte gemeinsam eine Summe fest, die getrennte Eltern für ihr nicht bei ihnen lebendes Kind zahlen müssen. Hierbei handelt es sich um eine Richtlinie, nicht um ein Gesetz. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht gibt diese Richtlinie stellvertretend für alle Oberlandesgerichte heraus, daher ist sie vor allem unter dem Begriff "Düsseldorfer Tabelle" bekannt.
Steigender Kindesunterhalt in der Düsseldorfer Tabelle 2025
Neuigkeiten aus Düsseldorf! Wie auch in den Vorjahren wurde der Mindestunterhalt durch das Oberlandesgericht Düsseldorf im vergangenen Jahr erneut angehoben. Und auch für 2025 ist eine leichte Erhöhung vorgesehen. Übrigens: Als Grundlage für die Düsseldorfer Tabelle dient die Mindestunterhaltsverordnung.
Vorgesehener Unterhalt pro Kind laut Düsseldorfer Tabelle 2025
Die Summe des Unterhalts, die der Elternteil, der sich nicht hauptsächlich um die Kinder kümmert, zahlen sollte, ist abhängig vom Einkommen.
Die Düsseldorfer Tabelle für 2025 besagt, dass …
- der Mindestbedarf bei einem Nettoeinkommen bis 2.100 Euro für Kinder bis zum fünften Lebensjahr bei 482 Euro angesiedelt ist.
- der Betrag für Kinder zwischen dem sechsten und elften Lebensjahr bei 554 Euro liegt.
- der Mindestunterhalt für Kinder zwischen dem zwölften und 17. Lebensjahr 2025 bei 649 Euro liegt.
- der Mindestunterhalt für Kinder ab 18 Jahren bei 693 Euro liegt.
Hier ein beispielhafter Überblick über die Unterhaltsbeträge anderer Einkommensgruppen:
- 2.101 bis 2.500 Euro: 507 / 582 / 682 / 728 Euro (Altersgruppen 0 bis 5 / 6 bis 11 / 12 bis 17 / 18+ Jahre)
- 2.501 bis 2.900 Euro: 531 / 610 / 714 / 763
- 2.901 bis 3.300 Euro: 555 / 638 / 747 / 797
- 3.301 bis 3.700 Euro: 579 / 665 / 779 / 832
- 3.701 bis 4.100 Euro: 617 / 710 / 831 / 888
- 4.101 bis 4.500 Euro: 656 / 754 / 883 / 943
- 4.501 bis 4.900 Euro: 695 / 798 / 935 / 998
- ...
- 5.301 bis 5.700 Euro: 772 / 887 / 1.039 / 1.109
- ...
- 9.701 bis 11.200 Euro: 964 / 1.108 / 1.298 / 1.386
Die gesamte Düsseldorfer Tabelle 202
Wichtig: Kindergeld wird auf Unterhalt angerechnet
Achtung: Da in der Regel die Hälfte des Kindergeldes auf den Unterhalt angerechnet wird, verringern sich die oben genannten Zahlen um diesen Betrag. Das Kindergeld beträgt ab 2025 einheitlich für jedes Kind 255 Euro monatlich. So kann dementsprechend die Hälfte, also 127,50 Euro, von den oben aufgeführten Unterhaltszahlungen abgezogen werden.
Ganz so einfach ist die Unterhaltsberechnung aber noch immer nicht. Denn es gibt auch noch den sogenannten Bedarfskontrollbetrag. Dieser ist ebenfalls einkommensabhängig und soll dafür sorgen, dass der Unterhaltspflichtige gegenüber dem Unterhaltsempfänger nicht finanziell benachteiligt wird.
Zudem soll auch der Eigenbedarf bzw. Selbstbehalt des Unterhaltszahlenden berücksichtigt werden.
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