
Im Jahr 2021 gab es mehr als 121.000 minderjährige Scheidungskinder allein in Deutschland. Was ist nach einer Scheidung alles zu beachten, gerade wenn Kinder involviert sind?
Im Vergleich zum Vorjahr nahm laut Statistischem Bundesamt die Scheidungsrate in Deutschland im Jahr 2021 um 0,7 Prozent ab und sank damit auf 39,9 Prozent. Das bedeutet, dass auf drei Eheschließungen etwa eine Scheidung kommt. Im Jahr davor war die Scheidungsrate um 3,5 Prozent gesunken. Dennoch machen Geschiedene immer noch einen großen Teil der Bevölkerung aus. Viele Ex-Partner fragen sich, wie das Leben nach der Scheidung weitergeht und welche Dinge geregelt werden müssen.
Gemeinsame Wohnung, Kinder, Name: Das Leben nach der Scheidung
Obwohl die Beziehung vorbei ist, beschäftigt Mutter und Vater dabei vor allem, was mit den gemeinsamen Kindern passiert und wie man sie so gut wie möglich vor etwaigen Schwierigkeiten schützen kann. Wie geht es nach einer Scheidung finanziell weiter, denn: In der Zeit nach der Trennung bis zur abschließenden Scheidung gibt es meist Ehegattenunterhalt für den Ehegatten, der weniger verdient.
Nach der endgültigen Scheidung gelten allerdings andere Regeln. Eine Scheidung gilt als abgeschlossen, wenn es eine rechtskräftige, richterliche Entscheidung über den Scheidungsbeschluss gibt. Diese ist zumeist nicht mehr anfechtbar. Ist die Scheidung dann rechtskräftig, können die Ex-Partner die wirksame Scheidungsurkunde beantragen.
Nach der Scheidung: ab zum Standesamt?
Sobald die Ehe rechtskräftig geschieden ist, kann man auch seinen Nachnamen ändern lassen, der Ehename wird sonst nach der Scheidung weitergeführt.
Die Namensänderung findet im Standesamt statt – sei es in dem Standesamt, in dem auch die Ehe beschlossen wurde oder im Standesamt des aktuellen Wohnsitzes. Nach der Scheidung behalten gemeinsame Kinder den Ehenamen.
Gemeinsames Sorgerecht für die Kinder?
Grundsätzlich haben beide Ehegatten das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder. Bei heterosexuellen Paaren entscheiden demnach Mutter und Vater zusammen, bei wem die Kinder leben sollen.
Diese Einigung verläuft oft sehr emotional und schmerzhaft. Ist keine Einigung in Aussicht, entscheidet das Gericht. Im Zuge dieser Entscheidung werden auch die Kinder nach ihren Wünschen gefragt: Ab fünf Jahren können sie ihre Meinung äußern, ab 14 Jahren selber entscheiden, bei wem sie leben möchten. Beide Elternteile haben aber, laut Umgangsrecht, den gleichen Anspruch auf Zeit mit den gemeinsamen Kindern.
Sollte ein Elternteil das alleinige Sorgerecht beantragen, entscheidet das Vormundschaftsgericht darüber, ob es tatsächlich das Beste für das Kind ist. Ist dem nicht der Fall, wird dem Antrag auf alleiniges Sorgerecht nicht stattgegeben.
Trotz Trennung Verlust, Angst und der Ungewissheit: Nicht vergessen sollte man den Aspekt, dass es für das Scheidungskind auch durchaus Vorteile haben kann, dass Mama und Papa zukünftig getrennte Wege gehen. So kann das Ende des Streits auch eine Erlösung für Kinder bedeuten.
Die Frage nach dem Unterhalt
Nachdem entschieden ist, wo die gemeinsamen Kinder leben werden und ob Frau oder Mann für ihre Betreuung zuständig ist, wird auch die Frage nach dem Unterhalt geklärt.
Der Elternteil, bei dem die Kinder leben und der deswegen nur bedingt in der Lage ist, voll berufstätig zu sein, bekommt vom anderen Elternteil Unterhalt. Darauf kann der alleinerziehende Ehepartner Anspruch erheben. Es gibt allerdings zwei verschiedene Formen von Unterhalt, zwischen denen unterschieden wird:
- zum einen den Betreuungsunterhalt
- zum anderen den Kindesunterhalt
Entscheidend ist hier die Dauer, für die ein Alleinerziehender gegenüber dem Partner Anspruch auf Unterhalt geltend machen kann. So darf der betreuende Elternteil den Betreuungsunterhalt nur für die Dauer von mindestens drei Jahren nach der Geburt des Kindes verlangen. Ab drei Jahren können Kinder in die Tagesbetreuung gegeben werden, sodass der alleinerziehende Elternteil wieder einer Arbeit nachgehen kann.
Anders gestaltet es sich bei den Zahlungen des Kindesunterhaltes. Hier muss der nicht-betreuende Elternteil dem betreuenden Elternteil einen monatlichen Geldbetrag für das Kind aushändigen. Wie hoch dieser ist, legt die Düsseldorfer Tabelle fest.
Die Düsseldorfer Tabelle: Wie hoch ist der Unterhalt fürs Kind?
Aus der Düsseldorfer Tabelle lässt sich die Höhe des Kindesunterhaltes ablesen. Diese wird alle zwei Jahre aktualisiert und enthält elf Einkommensstufen, drei Altersgruppen sowie eine Extragruppe für volljährige Kinder, die noch im Elternhaushalt leben.
Die Düsseldorfer Tabelle ist für zwei Unterhaltsberechtigte ausgelegt. Sind mehr oder weniger Kinder vorhanden, erfolgt eine Hoch- oder Abstufung in die nächste Gruppe.
Der Elternteil, der den Kindesunterhalt zahlen muss, schuldet den Kindern immer den Mindestunterhalt. Kann er das Geld dafür nicht aufbringen, muss er entweder eine zusätzliche Arbeit ausüben oder sich einen besser bezahlten Arbeitsplatz zu suchen.
Die Unterhaltszahlungen für das minderjährige Kind enden, wenn es entweder selber über genügend Einkünfte verfügt oder der verpflichtete Ehepartner nicht mehr dazu fähig ist, für den Unterhalt aufzukommen, etwa durch unverschuldete Arbeitslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit oder mit Erreichen des Rentenalters.
Was passiert mit der gemeinsamen Wohnung?
Eine weitere Frage, mit der sich Ex-Eheleute nach der Scheidung auseinandersetzen, ist: Wer bleibt in der gemeinsamen Wohnung wohnen? Was geschieht mit dem gemeinsamen Haus?
In der Regel bleibt derjenige in der Wohnung, dem die Betreuung der Kinder zufällt. In diesem Fall ist es ratsam, den Mietvertrag auf den Partner abzuändern, der in ihr wohnen bleibt, da sonst der andere Ehepartner immer noch für die Miete mithaftet.
Hat das Ehepaar keine Kinder, werden praktische Gesichtspunkte berücksichtigt: Für wen ist die Wohnung näher zur Arbeit gelegen? Wer hätte Schwierigkeiten, eine neue Wohnung zu finden?
Hat ein Paar zusammen ein Haus gekauft und gehört es ihnen zu gleichen Teilen, erhält der Ehepartner, der die Immobilie aufgibt, einen finanziellen Ausgleich. Ist nur ein Partner im Grundbuch eingetragen, muss bei der Scheidung der Wertzuwachs während der Ehe rechtmäßig geteilt werden.
Was steht mir nach der Scheidung zu?
Um das gemeinsame Habe aufzuteilen, hilft es, zusammen eine Inventurliste zu erstellen. Jedem Ehegatten steht das zu, was er auch in die Ehe mitgebracht hat. Für Gegenstände, die gemeinsam angeschafft wurden, gilt: Aufteilung nach dem aktuellen Zeitwert.
Ansonsten sollte nach der Scheidung jeder Ehepartner für seinen eigenen Lebensunterhalt sorgen, wenn die Ehe keine Kinder hervorgebracht hat. Allerdings kommt es oftmals vor, dass der eine Ex-Partner den anderen auch nach der Scheidung unterstützt. Dafür muss es aber einen triftigen Grund geben, zum Beispiel wenn der Ehegatte bedürftig, arbeitslos oder krank ist oder wenn er eine Ausbildung macht.
Ich möchte wieder heiraten – was sollte ich beachten?
Man hat sein Herz wieder geöffnet und eine neue Liebe gefunden – nun möchte man eine Wiederheirat wagen und ein neues Leben beginnen. Dabei gibt es einige Dinge zu beachten, vor allem in Fragen zum Unterhalt. Bei einer Wiederheirat entfällt nämlich jeglicher Anspruch auf Unterhaltszahlungen an den Ex-Partner, denn die Unterhaltspflicht besteht nun für den neuen Ehegatten.
Das gilt allerdings nicht für den Kindesunterhalt – dieser muss weiter an das Kind beziehungsweise an die betreuende Person gezahlt werden. Kinder aus erster Ehe können den neuen Familiennamen annehmen. Ab einem bestimmten Alter kann das Kind aber auch ablehnen, seinen Nachnamen ändern zu lassen.
So schmerzhaft eine Trennung und eine einhergehende Scheidung auch sind – mit guter Planung, Vernunft und Mitgefühl lassen sich oft akzeptable Lösungen für alle Beteiligten finden. Vor allem das Wohl des Kindes sollte hier im Vordergrund stehen und die Entscheidungen und das Verhalten der Eltern leiten.
Autorin: Jasmine Barendt