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Update 3. Februar 2025: Endlich ist es so weit – der gestaffelte Mutterschutz nach Fehlgeburten ist beschlossene Sache. Ab Juni 2025 haben Frauen nach Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Anspruch auf zwei Wochen freiwilligen Mutterschutz, ab der 17. SSW sind es sechs Wochen und ab der 20. SSW acht Wochen. Das geht aus einer Pressemitteilung der Initiative "Familie sind alle" hervor.
Damit ist der Weg geebnet, dass Frauen nach einer Fehlgeburt eine Regenerationsphase zugestanden wird.
Ausweitung des Mutterschutzes soll umgesetzt werden
Update 3. Januar 2025: In Deutschland sollen Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, künftig Anspruch auf Mutterschutz haben. Bisher galt dieser Schutz nicht für Fehlgeburten, die bis zur 24. Schwangerschaftswoche auftreten. Eine Einigung zwischen den Parteien der Ampelkoalition und der Union über eine entsprechende Gesetzesänderung steht kurz bevor und könnte noch vor der Bundestagswahl im Februar verabschiedet werden.
Aktuell dürfen Frauen nach einer Entbindung in der Regel acht Wochen lang nicht arbeiten. Bei Fehlgeburten hingegen war diese Schutzfrist bislang nicht vorgesehen. Die geplante Regelung sieht eine gestaffelte Freistellung vor, die bereits früher in Kraft treten soll.
Familienministerin Lisa Paus (Grüne) hat sich für eine Ausweitung des Mutterschutzes auf Frauen eingesetzt, die ab der 15. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden. Die Union fordert hingegen eine Regelung ab der 13. Woche.
Die geplante Regelung sieht einen gestaffelten Mutterschutz für Frauen nach Fehlgeburten vor, um ihnen die notwendige Zeit zur Erholung zu geben und gesundheitliche Komplikationen zu vermeiden. Lisa Paus betont, dass Fehlgeburten oft traumatische Erfahrungen für die Betroffenen darstellen.
Der Bundestag hat den Gesetzentwurf bereits vor Weihnachten beraten, und der zuständige Ausschuss wird Fachleute dazu befragen.
Bisherige Regelung zum Mutterschutz
Erst bei einer Fehlgeburt nach der 24. Schwangerschaftswoche oder wenn das Baby bereits mehr als 500 Gramm wog, sieht das bisherige Gesetz eine Mutterschutzzeit vor. Nach allen anderen Fehlgeburten wird erwartet, dass die Frauen sofort wieder arbeiten.
Mutterschutz bald "schon" bei Fehlgeburt ab der 20. SSW?
Update 20. November 2024: Wie das Ärzteblatt online berichtet, fordert die Bundesfamilienministerin Lisa Paus eine Vorverlegung der Mutterschutzfrist nach einer Fehlgeburt von der bisher 24. auf die 20. Schwangerschaftswoche. Eine Initiative fordert seit Jahren einen gestaffelten Mutterschutz auch bei Fehlgeburten zu einem früheren Zeitpunkt der Schwangerschaft.
Die inzwischen zerbrochene Ampelregierung hatte sich die entsprechende Änderung in den Koalitionsvertrag geschrieben. Die Bundesfamilienministerin möchte die Gesetzesänderung nun trotz gescheiterter Regierung umsetzen. Laut Ärzteblatt dürfte es angesichts der fehlenden Regierungsmehrheit im Bundestag allerdings schwierig werden, dieses Ziel noch vor der im Februar anstehenden Bundestagswahl umzusetzen.
(Quelle: aerzteblatt.de)
Was bisher geschah ...
Gesetzesänderungen können ein langer Weg sein, wie der angestrebte Mutterschutz und eine automatische Krankschreibung nach einer Fehlgeburt zeigen. Lest hier, was in der Vergangenheit dafür getan wurde und wie die PolitikerInnen reagierten:
Lücke im Mutterschutzgesetz
Update 9. Oktober 2024: Zuletzt hatte das Bundesverfassungsgericht im September die Verfassungsbeschwerde "Gewährung von Mutterschutz nach einer Fehlgeburt" nicht zur Entscheidung angenommen. Aus der Begründung ging hervor, dass der Begriff "Entbindung" im Mutterschutzgesetz bisher gar nicht geregelt ist.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Remo Klinger, der die Beschwerdeführerinnen (Natascha Sagorski und Isa Grütering) vor Gericht vertreten hat:
Seit Jahrzehnten gehen Arbeitgeber in Deutschland davon aus, dass sie keinen Mutterschutz gewähren müssen, wenn Frauen eine Fehlgeburt vor der 24. Schwangerschaftswoche erleiden. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass es keine rechtliche Sicherheit für diese Annahme gibt.
Der Mutterschutz richtet sich nach dem Zeitpunkt der Entbindung. Das habe nichts mit einer bestimmten Schwangerschaftswoche zu tun. Bei dieser unklaren Gesetzeslage könne es nun zu zivilrechtlichen Klagen auf Mutterschaftsgeld kommen, nachdem durch den Antrag der Initiative das Bewusstsein für die Gesetzeslücke geweckt wurde.
Heute gibt es in Berlin einen parlamentarischen Austausch zum Thema gestaffelter Mutterschutz und einer entsprechenden Reform. Die Veranstaltung ist gleichzeitig Auftakt der Kampagne "Leere Wiege = Volle Arbeitskraft?", die vom IKK e. V. und von Prominenten wie Philipp Grütering (Deichkind), Collien Ulmen-Fernandes, Marie Nasemann, Sebastian Tigges, Lars Klingbeil, Anja Karliczek, Franziska Brandmann, Katharina Schulze und vielen weiteren unterstützt wird.
Automatische Krankschreibung nach Fehlgeburt?
Update 4. Dezember 2023: Bisher gibt es laut Koalitionsvertrag nur bei Fehlgeburten nach der 20. Schwangerschaftswoche (SSW) eine Mutterschutzfrist. Viele Stimmen fordern: Das Mutterschutzgesetz sollte dringend zugunsten der betroffenen Frauen geändert werden und auch bei einer Fehlgeburt in einer früheren SSW greifen. Nun gab es eine Anhörung im Bundestag ...
Initiativengründerin Natascha Sagorski hat gemeinsam mit dem Verfassungsrechtler Prof. Dr. Remo Klinger im Bundestag vorgesprochen. Sie wies darauf hin, dass viele Frauen nach einer Fehlgeburt keine Krankschreibung erhielten. Dabei sei das Risiko einer nicht verarbeiteten Fehlgeburt volkswirtschaftlich gesehen ein viel größeres, wenn die Frauen dann beispielsweise in eine Depression fielen. Eine automatische Krankschreibung nach einer Fehlgeburt – egal in welcher Schwangerschaftswoche – sei also kein finanzielles Desaster, sondern ein wichtiges Signal. Es bleibt abzuwarten, was die Politiker nun daraus machen.
Anhörung im Bundestag
Update 28. November 2023: Nach einer Anhörung im Landtag Nordrhein-Westfalen im Bundes-Familienausschuss darf Natascha Sagorski nun am 30. November 2023 am interfraktionellen Fachgespräch im Bundestag teilnehmen. Es geht um eine mögliche bundesweite Einführung eines gestaffelten freiwilligen Mutterschutzes. Natascha Sagorski und einige andere Frauen hatten nach einer erlittenen Fehlgeburt beim Bundesverfassungsgericht eine Klage auf Mutterschutz eingereicht und eine große Petition ins Leben gerufen. Ihr Anliegen wird vom Verfassungsrechtler Prof. Dr. Remo Klinger unterstützt, der ebenfalls im Bundestag am Gespräch teilnehmen wird.
Konkrete Forderung: Mindestens zwei Wochen freiwilliger Mutterschutz nach einer Fehlgeburt im ersten Trimester. Der Ansatz trifft in der Bevölkerung auf große Zustimmung. Entscheiden müssen letztendlich die Abgeordneten.
Gestaffelter Mutterschutz? Anhörung im Landtag NRW
Update 8. Juni 2023: Gestern gab es endlich wenigstens schon einmal in einem Landtag eine Anhörung zum Thema. Es tagte der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags Nordrhein-Westfalen zum Thema "Sternenkinder verdienen mehr Aufmerksamkeit – Forschung und Unterstützung der Eltern bei Fehl- und Totgeburten verbessern". Dazu war auch die Initiatorin der Petition "Gestaffelter Mutterschutz bei Fehlgeburten" (mehr Info siehe unten) und selbst Betroffene, Natascha Sagorski, eingeladen. Sie freut sich über eine große Zustimmung bezüglich ihrer Petition. Uns sagte sie nach der Tagung gestern: "Jetzt hoffe ich, dass sich Nordrhein-Westfalen für den gestaffelten Mutterschutz auf Bundesebene einsetzen wird und als größtes Bundesland Signalwirkung auch auf andere Bundesländer hat."
Positive Signale aus dem Landtag
Natascha Sagorski wünscht sich konkret eine landesweite Informationsbroschüre für betroffene Frauen, die großräumig in Arztpraxen und anderen relevanten Orten ausliegen sollte. Dafür müsse die Politik sorgen. Zudem müssen endlich Wissenslücken über Fehlgeburten, zum Beispiel im Aufklärungsunterricht, geschlossen werden. Die Abgeordneten äußerten positives Feedback. Mit ihrer Initiative erhofft sich Natascha Sagorski, dass noch in dieser Legislaturperiode das Mutterschutzgesetz überarbeitet wird.
Das Thema wurde vorab bereits auch von anderen Medien aufgegriffen:
Bisher kein Anspruch auf Mutterschutz
Verliert eine Schwangere vor der 24. Schwangerschaftswoche ihr Baby und wog dieses weniger als 500 Gramm, hat die Mutter keinen Anspruch auf Mutterschutz. Immerhin gilt für Frauen, die nach der 12. Schwangerschaftswoche (SSW) eine Fehlgeburt erleiden, der besondere Kündigungsschutz für vier Monate. Damit dieser greift, muss der Arbeitgeber natürlich darüber Bescheid wissen, dass seine Arbeitnehmerin eine Fehlgeburt hatte.
Eine erfolgreiche Petition sorgt nun endlich für einen neuen Gesetzesentwurf, damit zukünftig hoffentlich auch Frauen, die zu einem früheren Zeitpunkt in der Schwangerschaft eine Fehlgeburt haben, eine Mutterschutzfrist gewährt bekommen.
Petition für Mutterschutz nach einer Fehlgeburt
Natascha Sagorski, PR-Managerin, Autorin und Mutter aus München, rief 2022 eine Petition ins Leben, die für einen gestaffelten Mutterschutz nach einer Fehlgeburt plädiert. Mit Erfolg: Ende 2023 soll es einen neuen Gesetzesentwurf geben.
Die Bundesregierung hatte zunächst vorgesehen, "schon" bei einer Fehlgeburt ab der 20. (statt bisher 24.) SSW Mutterschutz zu gewähren. Doch auch davor kann eine Fehlgeburt einen tiefen Einschnitt für die betroffene Frau bedeuten. Schließlich hatte sie ihr Kind bereits wochen- oder sogar monatelang in ihrem Bauch getragen. Und dann soll sie am nächsten Tag wieder arbeiten gehen, nachdem sie eine Fehlgeburt hatte? Das entbehrt doch jeglichem gesunden Menschenverstand. Schließlich muss so ein Verlust nicht nur körperlich, sondern vor allem auch psychisch erst mal verkraftet werden. Davon kann Natascha Sagorski aus eigener Erfahrung sprechen ...
Gleich nach der Fehlgeburt wieder arbeiten?
Sie ist Mutter von zwei Kindern und einem Sternenkind. Die Fehlgeburt hatte sie in der 10. SSW. Nach der Ausschabung im Krankenhaus sagte die Ärztin zu ihr:
Nee, eine Krankschreibung brauchen Sie nicht. Morgen können Sie wieder ins Büro.
Bitte was?! Natascha Sagorski, gewohnt zu funktionieren und hart zu arbeiten, war geschockt. Und fühlte sich absolut nicht dazu in der Lage, gleich wieder zu arbeiten. Wenigstens ihr Hausarzt schrieb sie dann krank. Einen ICD-Code als Diagnose, den Ärzte auf die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) schreiben müssen, gibt es für eine Fehlgeburt nicht.
Seit dieser Erfahrung engagiert sich Natascha Sagorski und kämpft für einen gestaffelten Mutterschutz nach einer Fehlgeburt, auch zu einem frühen Zeitpunkt in der Schwangerschaft. Gestaffelt bedeutet, dass es nicht bis zu einer bestimmten Woche keinen Mutterschutz gibt und danach vier Monate, sondern nach jeder Fehlgeburt eine gewisse Zeit. Dank ihrer erfolgreichen Petition will die Regierung nun bis Ende des Jahres 2023 einen entsprechenden Gesetzesvorschlag einreichen. Wir hoffen, dass dieser wirklich das Wohl der Frauen in den Vordergrund hebt und nicht, wie bisher, lediglich auf die schnellstmöglich wieder abzurufende Arbeitskraft setzt.
Buch-Tipp zum Thema Fehlgeburt
Manchmal hilft es schon ein wenig zu wissen, dass man nicht alleine dasteht. Natascha Sagorski hat zu dem Thema ein Buch geschrieben: "Jede 3. Frau: 25 Frauen erzählen von ihren Schwangerschaften ohne Happy End – und wie sie danach trotzdem ihren Weg gefunden haben" (Komplett Media).