
Verliert eine Schwangere ab der 12. Schwangerschaftswoche ihr Baby, erhält sie danach trotzdem Mutterschutz und zwar für die Dauer von vier Monaten. Damit ist sie in dieser Zeit auch vor einer Kündigung ihres Arbeitsvertrags geschützt. Es spielt dabei keine Rolle, wie schwer das Baby war!
Kein Mindestgewicht mehr
Bisher konnten Frauen nur nach einer Totgeburt Mutterschutz erhalten, das Baby musste dabei mindestens 500 Gramm gewogen haben - diese Gewichtsgrenze entfällt nun.