
Schwere Folgen möglich
Etwa 10 % der deutschen Bevölkerung tragen Meningokokken ohne nachweisbare Symptome im Nasen-Rachen-Raum.2 Die Bakterien werden durch Tröpfcheninfektion unter anderem beim Niesen, Husten und Küssen übertragen.1 Das Risiko einer Infektion ist im ersten Lebensjahr am höchsten, da das Immunsystem bei Babys noch nicht vollständig ausgereift ist.2 Oft beginnen Meningokokken-Erkrankungen mit unspezifischen und grippeähnlichen Symptomen, die sich schnell verschlimmern können. Dazu zählen Kopfschmerzen, Fieber und Schüttelfrost.2 Es kann zu einer Blutvergiftung oder zu einer Hirnhautentzündung kommen. Auch ein gleichzeitiges Auftreten beider Erkrankungen ist möglich.1
Septische Verläufe können zu Hauteinblutungen, Blutdruckabfall und zu Organversagen führen. Eine Sepsis kann innerhalb weniger Stunden lebensbedrohlich werden.2 Betroffene leiden oft ihr Leben lang an den möglichen Folgen, etwa Vernarbungen oder Haut- und Gewebezerstörungen. In Extremfällen können sogar Amputationen notwendig sein.1 In Deutschland verstirbt bei einer Blutvergiftung trotz intensivmedizinischer Behandlung etwa jede zehnte erkrankte Person.3
Impfungen können schützen
Die möglichen Folgen zeigen, wie wichtig Präventionsmaßnahmen sind. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Meningokokken-C-Impfung und die Meningokokken-B-Impfung standardmäßig für Babys und Kleinkinder. Die Impfungen sollten so früh wie möglich erfolgen. Eine Nachholimpfung gegen Meningokokken B wird bis zum 5. Geburtstag empfohlen, die Nachholimpfung gegen Meningokokken C sogar bis zum 18. Geburtstag.4 Für einen umfassenderen Schutz ist die Meningokokken-ACWY-Impfung zusätzlich möglich, die vor allem vor Reisen empfohlen wird, aber nicht Teil des Standardimpfprogramms ist.2
Krankenkassen übernehmen die Kosten – ab sofort auch über die Versichertenkarte
Deutliche Erleichterung für Eltern, Praxen und Krankenkassen: Die Meningokokken-B-Impfung ist nun neben der Meningokokken-C-Impfung nicht nur eine Pflichtleistung der Krankenkassen, sondern wird jetzt auch ganz einfach über die Versichertenkarte übernommen. Zuvor war sie aufgrund des ausstehenden Abschlusses regionaler Impfvereinbarungen nicht ohne Weiteres bundesweit zugänglich, denn die Verordnung erfolgte über Privatrezept im Rückerstattungsverfahren. Nach dem Abschluss regionaler Impfvereinbarungen müssen Eltern das Geld für die Impfung nicht mehr vorstrecken und die Rückerstattung der Kosten bei ihrer Krankenkasse beantragen. Die Impfung gegen Meningokokken B kann nun deutschlandweit über die Versichertenkarte abgerechnet werden.
Eltern sollten ihre Kinderärztin bzw. ihren Kinderarzt auf die unterschiedlichen Meningokokken-Impfungen ansprechen und nach einer Empfehlung fragen. Weitere Informationen unter: www.meningitis-bewegt.de.
Kitas, aufgepasst:
Unser Kita-Kit unterstützt Eltern mit wichtigen Infos rund um Kindergesundheit und den Kita-Start – von praktischen Tipps für den neuen Alltag bis hin zu Schutzmaßnahmen vor Meningokokken. Dazu gibt es eine kleine kreative Beigabe für Kinder, die den Einstieg in diesen neuen Lebensabschnitt erleichtert. Jetzt per E-Mail bei r.nolte@borchert-schrader-pr.de bestellen. Nur solange der Vorrat reicht.
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In freundlicher Zusammenarbeit mit GSK.
Referenzen
1 Deutsches Grünes Kreuz: "Häufige Fragen und Antworten zu Meningokokken-Erkrankungen". Verfügbar unter: https://bit.ly/2X7aroA. Juni 2025.
2 RKI: „Ratgeber Meningokokken“. Verfügbar unter: https://bit.ly/4kHet1p. Juni 2025.
3 BIÖG: "Erregersteckbrief Meningokokken". Verfügbar unter: https://bit.ly/2XcTkBR. Juni 2025.
4 RKI: "Epidemiologisches Bulletin 03/2024". Verfügbar unter: https://bit.ly/4kDgCeF. Juni 2025.