
Die U10 ist wie die U11 keine Pflichtuntersuchung. Dass ihr mit eurem Kind dafür zum Kinderarzt geht, ist aber dennoch sinnvoll, da auch hier wieder frühzeitig entgegengewirkt werden kann, sollten sich Entwicklungen zeigen, die eurem Kind sonst möglicherweise später mal Schwierigkeiten bereiten könnten.
Vorsorge für Sieben- bis Achtjährige
Die Einschulung war für euch und euer Kind ein bedeutender Meilenstein. Mit Eintritt in die erste Klasse hat sich der Tagesablauf eurer Familie verändert, auch in der Schule ist alles neu und aufregend. Die Kinder müssen sich in der Klassengemeinschaft erst einmal orientieren und vielleicht auch neue Freunde finden. Ganz schön viele Herausforderungen für euer Kind!
Die meisten schaffen diesen Entwicklungssprung ohne Schwierigkeiten. Manche müssen sich aber von Anfang an durchkämpfen und haben Probleme. Diese rechtzeitig erkennen und gegebenenfalls behandeln zu können, macht die zusätzliche Vorsorgeuntersuchung U10 für Sieben- bis Achtjährige möglich.
Wie läuft es in der Schule?
Jetzt geht es darum, die schulische Entwicklung des Kindes zu untersuchen. Anhand eines Fragebogens und im persönlichen Gespräch klärt der Kinderarzt mögliche Schulleistungs- und Entwicklungsstörungen sowie Verhaltensauffälligkeiten ab.
Er wird sich etwa danach erkundigen, ob das Kind in der Klassengemeinschaft gut integriert ist oder als besonders schüchtern gilt, ob es im Unterricht oder bei den Hausaufgaben häufig unkonzentriert ist und ob es auffallend oft unüberlegt, impulsiv handelt. Dies könnte auf die Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Störung (ADHS) hinweisen.
Legasthenie und Dyskalkulie
Ebenso interessiert sich der Kinderarzt für mögliche Hinweise auf eine Lese-Rechtschreib-Schwäche (Legasthenie). Wenn euer Kind häufig Wörter im Satz vertauscht oder auslässt oder es besonders langsam und stockend vorliest, solltet Ihr bei der U10 mit dem Arzt darüber sprechen. Auch falls Ihr den Verdacht habt, dass eine Rechenschwäche (Dyskalkulie) vorliegen könnte, etwa weil dem Kind selbst sehr leichte Rechenaufgaben schwerfallen und es immer wieder die gleichen Fehler macht. Frühzeitig erkannt, können sowohl die Lese-Rechtschreib- als auch die Rechenschwäche behandelt und dem Kind dadurch jede Menge Frustration und Ärger erspart werden.
Übrigens: Bisher wurden in der Schule auch andere Fächer abgewertet, wenn die Rechtschreibung nicht gut genug war. Ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 22.11.2023 sorgt nun dafür, dass bei diagnostizierter Lese-Rechtschreib-Schwäche die Rechtschreibung nicht für Punktabzug sorgen darf. Zuvor hatten viele Betroffene schlechtere Noten bekommen, auch wenn sie inhaltlich alles richtig erklärt hatten.
Körperliche Entwicklung – bitte auch den Impfpass mitbringen
Auch die körperliche Entwicklung eures Kindes überprüft der Arzt genau: Er macht einen Seh- und Hörtest und ein Elektrokardiogramm (EKG), misst den Blutdruck und den Cholesterinwert im Blut und untersucht den Urin. Gegebenenfalls wird er auch die Impfungen gegen Tetanus und Diphtherie auffrischen. Nehmt deshalb zur U10 unbedingt den Impfausweis eures Kindes mit!
Bezahlt die Krankenkasse die U10?
Die U10 ist ebenso wie die U11 eine zusätzliche Vorsorgeuntersuchung, die die große Lücke zwischen der U9 für Fünfjährige und der J1 für Jugendliche im Alter von 12 bis 14 Jahren schließen soll. Die Kosten für diese Untersuchungen werden noch nicht von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Sie belaufen sich nach Angaben des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte auf etwa 50 Euro. Am besten, Ihr erkundigt euch bei eurer Krankenkasse, ob die U10 Bestandteil eures Angebots ist oder ob wenigstens ein Teil der Kosten erstattet wird. Einige Kassen wie zum Beispiel die Actimonda, AOK, Barmer GEK, BKK, DAK, Hanseatische Krankenkasse (HKK), IKK, Knappschaft und Securvita und die Techniker Krankenkasse übernehmen die Kosten, aber da sich die Leistungskataloge immer wieder ändern, fragt am besten VOR der Untersuchung nach, auch, wenn ihr bei einer anderen Krankenkasse versichert seid.